AGB - Bitte aufmerksam lesen!
1.
Der Käufer verpflichtet sich zur Abnahme der bestellten Sendung, sofern es sich nicht um eine - durch den Käufer nachweisbare - missbräuchliche Bestellung handelt. Bei missbräuchlicher Bestellung durch einen unberechtigten Dritten ist der Nachweis durch den Käufer/Besteller zu erbringen.
2.
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung der bestellten Ware(n) in ordnungsgemäßem Zustand.
Der Verkäufer versendet die Ware grundsätzlich per Nachweis-Belegverfahen, wie z.B. Einschreiben.
3.
Der Verkäufer erbringt im Falle des Einwandes der Nichteinhaltung der Lieferung seitens des Bestellers den Nachweis für versendete Ware durch Einschreibe-Beleg und/oder Versand-Bestätigung. Bestätigt die Versandvermerkung den Einwand des Bestellers, wird die Ware unverzüglich neu versendet. In diesem Fall erhält der Besteller eine Gutschrift in Höhe von 50 %, die bei einer weiteren Bestellung verrechnet wird.
4.
Alternativ kann auf Wunsch des Käufers normaler Versand zu einem geringeren Preis erfolgen, wobei dann eine Umkehr der Beweisführung erfolgt. Punkt 3 in den AGB wird in diesem Fall unwirksam.
5.
Lieferung erfolgt in neutralem Umschlag.
6.
Die Sicherheit für den Besteller in Punkt 3 veranlasst den Verkäufer bei den Zahlungsbedingungen den Verkauf nur durch Vorkasse bzw. Selbstabholung.
7.
Es erfolgt am Ende des Bestellvorgangs ein Hinweis über die Überweisung des Bestellbetrages (+ Versandkosten) auf das Konto des Verkäufers. Diese schriftliche Aufforderung, verbunden mit den Bankdaten des Verkäufers, finden Sie auch im Kopfteil der automatisch generierten E-Mail über die Bestätigung der Bestelldaten an Sie. Dieser Aufforderung ist Folge zu leisten; die bestellte Ware wird nach Zahlungseingang geliefert.
8.
Die Versandkosten sind abhängig vom Umfang und Gewicht der bestellten Sendung.
9.
Aufgrund der teilweise sehr hohen Nachfrage beträgt die Lieferfrist 5 bis 7 Werktage. Sie kann länger dauern bei Urlaub, Krankheit oder Nichtbesetzung des Büros.
In solch einem Fall erscheint eine aktuelle Information auf der Homepage.
10.
Umsatzsteuer: Gemäß § 19 wird geschuldete Umsatzsteuer für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nicht erhoben. In den Fällen des Satzes 1 § 19 USTG finden die Vorschriften über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§14 Abs. 1) und über den Vorsteuerabzug (§15) keine Anwendung.